Überörtliche Gemeinschaftspraxis Dr. med. Peter Rauber / Dr. med. Hubert Kandels / Dr. med. univ. Michael Mörsdorf / Astrid Stein-Hellmann und Kollegen

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Aufbewahrungsfrist der Daten

Juni 8, 2021

Hinweis zu den Aufbewahrungsfristen Ihrer Daten

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut § 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.

Einzelne vertragsärztliche Formulare, z.B. Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, fallen nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Für Einzelfragen steht Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung Saarland zur Verfügung.